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Richtiges Verhalten im Schadenfall ist notwendig für die folgende Schadenabwicklung mit der Versicherung

Richtiges Verhalten im Schadenfall ist notwendig für die folgende Schadenabwicklung mit der Versicherung

Maßnahmen die generell bei jedem Schaden einzuhalten sind: Treffen Sie alle Maßnahmen, um den Schaden so gering wie möglich zu halten! Fotos: Machen Sie mehrere aussagekräftige Fotos (Überblick und Details). Beschädigte oder ausgetauschte Sachen sind für eine eventuelle Besichtigung bis zur Schadenerledigung aufzubewahren. Polizeiliche Meldung ist unverzüglich erforderlich bei: Brand, Einbruch, verletzten Personen, Schäden an fremden Sachen; folgenden KFZ-Schäden: Diebstahl, Vandalismus, Brand, Park- und Wildschäden, Dach- und Eislawinen
Qualitätssicherung

Qualitätssicherung

Qualitätssicherung mit QPM Im Fokus stehen: Fortschrittsüberwachung Wir überwachen den Projektfortschritt inkl. Prüfplan und stellen eine vertragsgemäße Liefererfüllung sicher. Abnahmen Wir übernehmen Abnahmen von Maschinen- und Anlagenkomponenten im Auftrag des Auftraggebers anhand Vorgaben und stellen eine vereinbarungsgemäße Auslieferung sicher. Abnahmen von verpackten Gütern Eine fachgerechte Verpackung für Land- See- und Luftfracht ist unumgänglich um Schäden vorzubeugen. Darüber hinaus werden Liefervereinbarungen nachweislich dokumentiert.
Risikobeurteilung

Risikobeurteilung

Das Wort „Risikobeurteilung“ kann mit den Worten „Systematische Untersuchungen von Gefährdungen bis zur Risikominimierung“ gleichgesetzt werden. Seit der EG-Maschinenrichtlinie 2006/42/EG ist es für den Maschinenhersteller Pflicht, eine solche Risikobeurteilung durchzuführen. Es sollte bereits in der Planungsphase begonnen werden, alle Risiken so gut als möglich auszugrenzen um sich im späteren Projektverlauf Zeit und Kosten für teure Umbauten zu ersparen. Genau in diesem Bereich können wir Ihnen, Ihren Entwicklern oder Konstrukteuren mit unserem Fachwissen zur Seite stehen. Es gibt spezielle Verfahren der Risikobeurteilung. Wir verwenden das Verfahren gemäß EN ISO 12100 – Risikobeurteilung und Risikominderung, um Gefahrenstellen an Maschinen und Anlagen zu untersuchen und Lösungsansätze zur Minimierung zu finden. Begleitung und Durchführung von CE-Konformitätsbewertungen Seit dem 1.1.1995 fordert die Maschinenrichtlinie 2006/42/EG im Bereich der Maschinensicherheit vom Hersteller oder Inverkehrbringer einen Nachweis, der die Konformität der gesetzlichen Vorgaben bestätigt. Dies gilt natürlich auch für Maschinen die für den eigenen Betrieb gebaut und verwendet werden. Hierfür muss eine CE-Kennzeichnung der jeweils geltenden Richtlinien und Verordnungen erfolgen. Das gesamte Konformitätsverfahren umfasst einerseits Konstruktionspläne, technische Datenblätter, Elektro-Pläne, Bedienungsanleitungen, eine Konformitätserklärung, eine Auflistung der angewandten Normen und andererseits auch eine Risikobeurteilung. Wir können Ihr Unternehmen in folgenden Bereichen des Konformitätsbewertungsverfahrens unterstützen und begleiten: • Recherche der notwendigen Normen und Richtlinien • Bewertung von Zuliefermaschinen und deren Dokumentation • Bewertung von Umbauten bzgl. „Wesentliche Änderungen“ • Risikobeurteilung • Gefahrenanalyse • Entwicklung von Sicherheitskonzepten • Verbesserungsvorschläge von mechanischen Schutzeinrichtungen • Planung von funktionellen Sicherheitseinrichtungen • Validierung der funktionellen Sicherheit nach EN ISO 13849-1 • Endabnahme bis hin zur Anbringung der CE-Kennzeichnung Bewertung von Altmaschinen und Anlagen Oft stellt sich die Frage, ob sich der Umbau einer alten oder gebrauchten Anlage noch rentiert oder ob es besser und wirtschaftlicher wäre, gleich das Geld in eine neue Maschine zu investieren. Hierfür müssen einige Punkte technisch als auch rechtlich beachtet werden. Gerne machen wir für Sie die technische Abklärung und führen die Wirtschaftlichkeitsrechnung durch.